Dies gilt unabhängig davon, ob bei den mit der Schwangerschaft begründeten längeren Arbeitsunfähigkeiten allenfalls bereits Rückenprobleme eine Rolle spielten. Das kantonale Gericht hat somit zu Recht auch einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Invalidität und einer dem Arbeitsverhältnis im Altersheim Y.________ vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit verneint. 3.3 Nach dem Gesagten ist die Leistungspflicht der Pensionskasse gegeben. Was in der Verwaltungsgerichtsbeschwerde weiter vorgetragen wird, führt zu keiner anderen Betrachtungsweise. Namentlich ergeben sich auch aus dem Bericht des Dr. med. S._