Sie war aber, wie Dr. med. F.________, Gynäkologie und Geburtshilfe FMH, mit Bericht vom 8. November 2005 glaubhaft bestätigt, alleine auf Beschwerden wegen der damaligen Schwangerschaft zurückzuführen und kann nicht berücksichtigt werden. Rückenprobleme, von denen der Frauenarzt seinen Angaben zufolge gar keine Kenntnis hatte, waren für die Arbeitsunfähigkeit jedenfalls vom 23. Dezember 2000 bis 31. Januar 2001 nicht verantwortlich. Gleiches gilt in Bezug auf die psychische Problematik, welche sich gemäss den medizinischen Berichten erst nach Beendigung der Anstellung im Alters- und Pflegeheim X.________ in wesentlicher Weise entwickelt hat.