3.1 Der ab 1. Januar 2003 gegebenen Invalidität liegen gemäss den von der IV-Stelle eingeholten ärztlichen Berichten und Gutachten aus medizinischer Sicht pathologische Veränderungen an der Wirbelsäule und eine reaktive Depression zugrunde. In Bezug auf den engen sachlichen Zusammenhang zwischen Invalidität und Arbeitsunfähigkeit ist festzuhalten, dass zwar schon ab dem Jahr 1995 Rückenbeschwerden auftraten. Diese haben sich aber nicht massgeblich auf die Arbeitsfähigkeit während der Anstellung im Alters- und Pflegeheim X.________ vom 1. Oktober 1999 - 31. Januar 2001 ausgewirkt.