A. Die 1979 geborene A.________ war, nachdem sie zuvor vom 1. Oktober 1999 bis 31. Januar 2001 als Schwesternhilfe im Alters- und Pflegeheim X.________ gearbeitet hatte, vom 1. Februar 2001 bis 31. Oktober 2002 als Pflegehelferin im Pflegeheim Y.________ angestellt und damit bei der Pensionskasse D.________ berufsvorsorgeversichert. Während dieses Arbeitsverhältnisses wurde am 21. Juli 2001 ihr Sohn geboren. Mit Verfügung vom 12. Dezember 2003 sprach die IV-Stelle des Kantons Zürich A.________ ab 1. Januar 2003 bei einem Invaliditätsgrad von 100 % eine ganze Invalidenrente (nebst Zusatzrente für den Ehemann und einer Kinderrente) der Invalidenversicherung