Mit Verfügung vom 29. April 2002 sprach ihm die IV-Stelle des Kantons Solothurn unter Zugrundelegung eines Invaliditätsgrades von 100 % ab 1. November 2001 eine ganze Rente der Invalidenversicherung zu. Die PKS richtete ihrerseits die berufsvorsorgerechtliche ganze Invalidenrente unter Hinweis auf den in ihren Statuten vorgesehenen Rentenaufschub erst ab 1. November 2002 aus, weil der Versicherte von November 2001 bis Oktober 2002 Taggelder der Krankenversicherung in Höhe von 80 % des entgangenen Lohnes erhalten hatte. Für den genannten Zeitraum verweigerte daraufhin die Einwohnergemeinde K.________ die Bezahlung der Pensionskassenbeiträge für O.________.