Sachverhalt: A. Der 1950 geborene O.________ arbeitete als Volksschullehrer in K.________ und war bei der Kantonalen Pensionskasse Solothurn (PKS) für die berufliche Vorsorge versichert. Ab 23. Oktober 2000 war er arbeitsunfähig. Mit Verfügung vom 29. April 2002 sprach ihm die IV-Stelle des Kantons Solothurn unter Zugrundelegung eines Invaliditätsgrades von 100 % ab 1. November 2001 eine ganze Rente der Invalidenversicherung zu.