Zur Beantwortung der Frage, ob die Arbeitsfähigkeit im angestammten bzw. vorliegend im durch Umschulung erlernten Beruf während einer genügend langen Zeitraums wieder erlangt wurde, sind alle relevanten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Dazu gehören einerseits die ärztlichen Stellungnahmen und Auskünfte, andererseits aber auch die in der Arbeitswelt nach aussen in Erscheinung tretenden Verhältnisse, wie etwa die Tatsache, dass ein Versicherter über längere Zeit hinweg als voll vermittlungsfähiger Stellensuchender Taggelder der Arbeitslosenversicherung beansprucht (Urteil H. vom 21. November 2002, B 23/01). 4.2