Die IV-Stelle Bern sprach ihm mit Verfügungen vom 29. April 1993 und 13. März 1995 berufliche Eingliederungsmassnahmen in Form einer Umschulung zum technischen Kaufmann zu und erklärte nach deren Abschluss ihre Leistungspflicht für beendet (Verfügung vom 13. Dezember 1995). Auf Grund einer Verschlimmerung des Herzleidens sprach sie dem Versicherten mit Verfügung vom 9. Januar 1998 (bestätigt durch das kantonale Gericht [Entscheid vom 20. Oktober 1998] und das Eidgenössische Versicherungsgericht [Urteil vom 31. Mai 1999, I 576/98]) für die Zeit ab 1. September 1997 eine halbe Rente zu. Per 1. Dezember 1999 erfolgte die Erhöhung auf eine ganze Rente (Verfügung vom 3. August 2000).