A. Der 1951 geborene Z.________ musste im Februar 1992 seine Tätigkeit als Baupolier bei der Firma M.________ wegen einer schweren koronaren Herzerkrankung aufgeben. Die IV-Stelle Bern sprach ihm mit Verfügungen vom 29. April 1993 und 13. März 1995 berufliche Eingliederungsmassnahmen in Form einer Umschulung zum technischen Kaufmann zu und erklärte nach deren Abschluss ihre Leistungspflicht für beendet (Verfügung vom 13. Dezember 1995).