42 Der ursprüngliche Gesamtinvaliditätsgrad von 43,93 % setzte sich aus einer Invalidität von 19,64 % im erwerblichen Teilbereich und einer solchen von 24,29 % im Haushaltsbereich zusammen. Die aktuelle Gesamtinvalidität von 83,81 % entspricht Teilinvaliditätsgraden von 59,52 % im Bereich der Erwerbstätigkeit und von (weiterhin) 24,29 % bei der Haushaltführung. Der jeweilige Anteil der auf den erwerblichen Teilbereich beschränkten Invaliditätsgrade von 19,64 % und59, 52%anderentsprechendenGesamtinvaliditätvon43, 93%bzw. 83,81%beläuftsichauf44, 71%([19, 64X100] :43, 93)und71, 02%([59, 52X100] : 83,81).