Taggeldleistungen) dar (S. 18 des Berichtes des Vorstandes der Aargauischen Beamtenpensionskasse vom 3. Oktober 1994). Teilinvalidenrenten werden entsprechend der wegfallenden Bruttobesoldung nach den Koordinationsregeln von Abs. 2 gekürzt (§ 14 Abs. 3 VB BPK/AG). 4.- Pensionskasse, kantonales Gericht und BSV vertreten - im Gegensatz zur Beschwerdeführerin - den Standpunkt, dass sich das in Erw. 3a hievor dargelegte Grundsatzurteil BGE 124 V 279 lediglich auf den obligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge beziehe, wogegen es den Vorsorgeeinrichtungen im ausserobligatorischen Bereich auf Grund der ihnen diesbezüglich zustehenden prinzipiellen Gestaltungsfreiheit ( Art.