Dieser Rente lag ein nach der gemischten Bemessungsmethode ermittelter Invaliditätsgrad von 44 % (genau: 43,93 %) zu Grunde, welcher aus einer 33 %igen Invalidität im erwerblichen Bereich und einer solchen von 60 % bei der Haushaltführung resultierte. Die Aargauische Beamtenpensionskasse teilte der Versicherten mit Rentenbescheid vom 6. September 1995 mit, ab 1. Januar 1995 stehe ihr eine - (zur Verhinderung einer Überentschädigung) gekürzte - Teilinvalidenrente zuzüglich zweier Kinderrenten in der Höhe von gesamthaft Fr. 154. 50 pro Monat zu. Im Rahmen der entsprechenden Überentschädigungsermittlung war die Rente der Invalidenversicherung vollumfänglich angerechnet worden.