Die IV-Stelle des Kantons Aargau sprach ihr mit Verfügung vom 9. Juni 1995 ab 1. November 1994 eine einfache Viertelsrente der Invalidenversicherung nebst zweier Kinderrenten für ihre 1978 und 1981 geborenen Söhne im Gesamtbetrag von Fr. 873. - pro Monat zu. Dieser Rente lag ein nach der gemischten Bemessungsmethode ermittelter Invaliditätsgrad von 44 % (genau: 43,93 %) zu Grunde, welcher aus einer 33 %igen Invalidität im erwerblichen Bereich und einer solchen von 60 % bei der Haushaltführung resultierte.