und Versicherungsgericht des Kantons Aargau, Aarau A.- Die 1957 geborene J.________ arbeitete seit 1991 im Umfange einer rund 60 %igen Teilzeitstelle (25 Stunden pro Woche gegenüber einer Normalarbeitszeit von 42 Stunden) beim Sozialdienst des Kantons Aargau. Auf den 1. Januar 1995 musste sie ihr Arbeitspensum wegen Rückenbeschwerden auf 40 % reduzieren. Die IV-Stelle des Kantons Aargau sprach ihr mit Verfügung vom 9. Juni 1995 ab 1. November 1994 eine einfache Viertelsrente der Invalidenversicherung nebst zweier Kinderrenten für ihre 1978 und 1981 geborenen Söhne im Gesamtbetrag von Fr. 873. - pro Monat zu.