) befürwortet eine derartige Interpretation der Delegationsnorm. 8.2.3.6 Zu beachten ist schliesslich auch der Umstand, dass die Parlamentarische Verwaltungskontrollstelle (PVK) im Auftrag der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates in den Jahren 1991 bis 1994 sämtliche ausserparlamentarischen Rechtserlasse zum Vollzug des BVG einer Überprüfung unterzogen hatte. Ziel war es unter anderem abzuklären, ob der ursprüngliche politische Wille des Parlaments befolgt worden war und inwiefern diese Erlasse den Bedürfnissen der Praxis gerecht wurden. Insgesamt untersuchte die PVK 31 Fälle, in denen sich Divergenzen vermuten liessen. Der vorliegend zu beurteilende Fall (Verhältnis von altArt.