Nach einer weiteren Sistierung wegen Vergleichsverhandlungen wurden die Prozesse am 10. Juni 2003 abermals an die Hand genommen. Nachdem die Stiftung Sicherheitsfonds BVG mit Eingaben vom 15. Dezember 2003 und 26. November 2004 (Verfahren Vera) bzw. vom 1. April und 29. November 2004 (Verfahren Pevos) auf Bejahung sowie die Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft am 29. November 2004 - in beiden Prozessen - auf Verneinung der Passivlegitimation geschlossen hatten, erachtete das angerufene Gericht diese mit Beschlüssen vom 22. Dezember 2004 für gegeben.