__ AG als Arbeitgeberin anerkennende Vergleich mit anschliessendem Abschreibungsbeschluss des Arbeitsgerichts vom 22. März 1996 nichts. Der Vorinstanz ist zwar beizupflichten, dass der betreffende Vergleich einer selbstständigen, vorfrageweisen Beurteilung der hier umstrittenen arbeitsvertraglichen Beziehungen durch das Sozialversicherungsgericht grundsätzlich entgegen steht, sofern er die Vermutung für sich hat, er entspreche im Wesentlichen der tatsächlichen Rechts- und Sachlage (RKUV 1995 Nr. U 226 S. 187 f.)