SJZ 100/2004, S. 421 f. Erw. 3.5.1; EVG-Urteil J. vom 17. September 2004 [U 210/03] Erw. 2.3.1); zu verweisen ist diesbezüglich auf die umfangreiche Prozessgeschichte und die vor- wie letztinstanzlich ausführlichen Rechtsschriften der Parteien, die relative Komplexheit der bvg-rechtlichen Hauptstreitpunkte, aber auch den Umstand, dass bei der vorfrageweisen Klärung des rechtlichen Bestands eines Arbeitsverhältnisses mit der Firma W.________ AG nicht leicht überschaubare Betriebsübertragungen (vgl. Art. 333 OR in der bis 30. April 1994 gültig gewesenen Fassung; BGE 129 III 336 f. Erw.