___ AG sich gestützt auf Art. 337c Abs. 1 OR zur Überweisung einer Schadenersatzforderung von Fr. 55'000.- an die Arbeitslosenkasse verpflichtete, als rechtens zu beurteilen. Zu prüfen sei einzig noch die - vom Gericht anschliessend verneinte - Frage, ob dem Beschwerdeführer, da er von einer auf eine feste Dauer von acht Jahren abgeschlossenen Vertragsdauer ausging, allenfalls eine höhere Schadenersatzforderung zugestanden hätte.