seine Hauptanträge dahingehend, es sei zunächst festzustellen, dass er Destinatär der Personalvorsorgestiftung der W.________ AG sei; diese sei sodann zu verpflichten, die auf seinen Namen lautende Freizügigkeitspolice bei der Rentenanstalt zurückzunehmen, die Freizügigkeitsleistung seinem Destinatärskonto gutzuschreiben und ihn in Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Arbeits- und Personalvorsorgerecht so zu stellen, wie er heute stehen würde, wenn er nie aus dem Kreis der Destinatäre ausgeschlossen worden wäre (Eingabe vom 5. Juli 2001).