__ AG vom 4. Februar 1991). Insbesondere sprach P.________ dem Verwaltungsrat der A.________ AG das Recht zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit der Begründung ab, derzeit sei nicht diese, sondern allein die Firma W.________ AG seine Arbeitgeberin. Diese bestritt jedoch, mit P.________ jemals einen Einzelarbeitsvertrag abgeschlossen zu haben. Auf Veranlassung der BVG-Personalvorsorgestiftung der W.________ AG (nachfolgend: Personalvorsorgestiftung) schloss die Schweizerische Lebensversicherungs- und Rentenanstalt am 17. März 1993 für P.___