__ AG aus dem Vertrag mit der U.________ AG vom 1./5. März übernimmt und die W.________ Finanz AG ihrerseits sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf die zu gründende L.________ AG überträgt. Nachdem es infolge Uneinigkeit der Beteiligten zu keiner schriftlichen Regelung des seit 15. März 1990 bestehenden Arbeitsverhältnisses von P.________ gekommen war, wurde dieses von der A.________ AG am 30. Januar 1991 unter Berufung auf wichtige Gründe per sofort aufgelöst. Der Betroffene akzeptierte die fristlose Kündigung nicht und stellte der A.________ AG seine Arbeitskraft weiterhin zur Verfügung (Schreiben an den Verwaltungsrat der A.________ AG vom 4. Februar 1991).