Darauf kann verwiesen werden. 2.- a) Das kantonale Gericht hat in eingehender Würdigung der medizinischen Unterlagen, namentlich der Berichte der Rheumaklinik des Spitals X.________ vom 26. Februar 1993 und des Dr. med. S.________, vom 9. November 1993, der die Versicherte seit 1987 behandelt, sowie des Schreibens des gleichen Arztes (vom 31. März 1998), festgestellt, dass diese seit 1980 an Beschwerden des Bewegungsapparates von unterschiedlicher Intensität litt, welche sie in den Jahren 1987 und 1988 veranlassten, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.