Den klageweise geltend gemachten Anspruch auf eine Invalidenrente aus der überobligatorischen beruflichen Vorsorge wies es ab (Entscheid vom 6. Dezember 2000). B.- Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde lässt K.________ beantragen, unter teilweiser Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheides sei die Pensionskasse zu verpflichten, ihr ab 1. November 1995 eine Invalidenrente aus der weitergehenden beruflichen Vorsorge in der Höhe von mindestens Fr. 221. 50 im Monat, zuzüglich Zins zu 5 % seit Fälligkeit eines jeden Rentenbetreffnisses, zu bezahlen.