und Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich, Winterthur A.- Mit Schreiben vom 20. März 1996 teilte die Migros-Pensionskasse der 1943 geborenen, seit 1. Oktober 1989 in einem Teilzeitpensum bei der Genossenschaft Migros W.________ als Gourmessa-Verkäuferin tätigen K.________ mit, dass sie ab 1. Februar 1996 eine Teil invalidenrente von 50 % aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge in der Höhe von Fr. 77.- monatlich beanspruchen könne.