Das Verhalten des Versicherten in dieser Zeit liegt nicht ausserhalb dessen, was man bei jungen Männern, namentlich wenn sie im Beruf die erhoffte Befriedigung nicht finden, oft beobachten kann. Beim Beschwerdeführer ist weiter zu berücksichtigen, dass er als Sohn eingewanderter Italiener sich durchaus darauf besinnen konnte, ob eine Berufsausübung in Italien ihm besser entsprechen würde. Dieser Umstand ist nicht unwesentlich im Hinblick auf weitere Gegebenheiten, auf die zurückzukommen sein wird.