__ vom 1. September 1996 bis 31. Juli 1997 anzunehmen ist, er habe seine Arbeitsfähigkeit nach vorausgegangener krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit vom 24. März 1995 bis 28. Februar 1996 wieder erlangt und diese während des Arbeitsverhältnisses mit der Bank X.________ und der Berufsvorsorgeversicherung bei deren Pensionskasse im Frühjahr 1998 verloren. 2.2 Der Beschwerdeführer beruft sich darauf, der Beweis dafür sei durch die medizinischen Akten erbracht, denn eine ärztlich ausgewiesene Arbeitsunfähigkeit sei erstmals wieder am 6. Februar 1998, also während des bestehenden Arbeitsverhältnisses mit der Bank X.________, eingetreten.