2. 2.1 Streitig und zu prüfen ist, ob auf Grund des rund elf Monate langen Arbeitsverhältnisses des Versicherten bei der Firma S.________ vom 1. September 1996 bis 31. Juli 1997 anzunehmen ist, er habe seine Arbeitsfähigkeit nach vorausgegangener krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit vom 24. März 1995 bis 28. Februar 1996 wieder erlangt und diese während des Arbeitsverhältnisses mit der Bank X.________ und der Berufsvorsorgeversicherung bei deren Pensionskasse im Frühjahr 1998 verloren.