C. T.________ lässt Verwaltungsgerichtsbeschwerde führen und die vorinstanzlich gestellten Anträge erneuern. Während die Pensionskasse der Bank X.________ auf Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde schliesst, verzichtet das Bundesamt für Sozialversicherung auf eine Vernehmlassung unter Hinweis darauf, dass es sich um eine Frage der Beweiswürdigung handle. Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung: