Ab 6. Februar 1998 attestierte ihm Dr. med. B.________, Psychiatrie und Psychotherapie FMH, eine 100 %ige Arbeitsunfähigkeit. Das Arbeitsverhältnis dauerte bis zum 22. Februar 1998. Mit Schreiben vom 7. Mai 2002, 15. Mai 2002 und 12. Juli 2002 teilte die Pensionskasse der Bank X.________ der Rechtsvertreterin von T.________ mit, dass kein Anspruch auf eine Invalidenrente bestehe, weil die Arbeitsunfähigkeit nicht während des Arbeitsverhältnisses entstanden sei.