C. Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde lässt G.________ beantragen, "in teilweiser Abänderung des Urteils vom 19.11.2002 seien dem Beschwerdeführer ab dem 01.03.1993 nebst den obligatorischen auch die reglementarischen Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge zu gewähren". Die Stiftung erhebt die Einrede der Verjährung und beantragt Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde für sämtliche vor dem 30. Januar 1997 entstandenen Forderungen. Die Vorinstanz schliesst auf Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Das Bundesamt für Sozialversicherung verzichtet auf eine Vernehmlassung.