B. G.________ liess am 30. Januar 2002 beim Versicherungsgericht des Kantons Solothurn Klage einreichen mit den Rechtsbegehren, es seien ihm die gesetzlich und reglementarisch geschuldeten Leistungen zuzusprechen, zuzüglich Zins zu 5 % ab Klageeinreichung, und er sei von der Beitragspflicht für Sparbeiträge an das Altersguthaben zu befreien.