Danach war er nicht mehr erwerbstätig. Am 23. September 1993 meldete er sich zum Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung an. Eine von der IV-Stelle bewilligte Umschulung zum technischen Kaufmann brach der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen ab. Die Verwaltung holte eine Expertise des Zentrums für Medizinische Begutachtung (ZMB) vom 26. Januar 1998 ein, wonach der Versicherte an einer dissoziativen Sensibilitäts- und Empfindungsstörung (ICD-10 F44.6), chronischem Schmerzsyndrom am rechten Ellenbogen, reaktivem tendomyotischen Syndrom im Schulter-Nackenbereich und Schmerzsyndrom an beiden unteren Extremitäten nach Varizenstripping der Vena saphena beidseits leidet.