am 12. März 1992 während der Arbeit den rechten Ellenbogen an einem metallenen Gegenstand angeschlagen hatte, entwickelte sich eine Epikondylopathie lateralis rechts, die ärztliche Behandlung (namentlich eine am 21. August 1992 operativ durchgeführte Denervation des Epicondylus radialis) notwendig machte. G.________ war ab 20. März bis 26. April, vom 22. Juni bis 12. Juli und ab 14. August 1992 vollständig arbeitsunfähig. Eine im März 1993 im zeitlichen Umfang von 50 % aufgenommene, weniger belastende Arbeit gab er wegen zunehmenden multiplen gesundheitlichen Beschwerden im Herbst 1994 auf. Danach war er nicht mehr erwerbstätig.