A. Der 1945 geborene G.________ arbeitete als Monteur in der Metallbaubranche ab 1. Oktober 1991 bei der D.________ AG und war dadurch bei der am selben Ort domizilierten Stiftung X.________ (nachfolgend: Stiftung) berufsvorsorgerechtlich versichert. Die Arbeitgeberin kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 25. Februar 1992 auf den 31. März 1992. Nachdem G.________ am 12. März 1992 während der Arbeit den rechten Ellenbogen an einem metallenen Gegenstand angeschlagen hatte, entwickelte sich eine Epikondylopathie lateralis rechts, die ärztliche Behandlung (namentlich eine am 21. August 1992 operativ durchgeführte Denervation des Epicondylus radialis) notwendig machte.