Namentlich die Feststellungen im Schlussbericht der BEFAS vom 16. August 1994 verdeutlichen, dass die sich auch während der Umschulungsphase gelegentlich bemerkbar machenden, mit Physiotherapie behandelten Rückenbeschwerden gute Arbeitsleistungen und einen erfolgreichen Abschluss der Anlehre in keiner Weise beeinträchtigt haben. Den Angaben der Arbeitslosenkasse Gewerkschaft Gewerkschaft Bau & Industrie GBI, Sektion Zürcher Oberland, vom 25. April 1997 ist sodann zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer sich gegenüber der Arbeitslosenversicherung als vermittlungsfähig erachtete und in diesem Sinne durch die Kasse eingestuft wurde.