der Versicherte seitens des Rückens uneingeschränkt arbeitsfähig war. Namentlich die Feststellungen im Schlussbericht der BEFAS vom 16. August 1994 verdeutlichen, dass die sich auch während der Umschulungsphase gelegentlich bemerkbar machenden, mit Physiotherapie behandelten Rückenbeschwerden gute Arbeitsleistungen und einen erfolgreichen Abschluss der Anlehre in keiner Weise beeinträchtigt haben.