5. 5.1 Nach dem Gesagten ist davon auszugehen, dass die anlässlich des am 13. März 1990 erlittenen Verhebetraumas manifest gewordenen und einen einwöchigen Spitalaufenthalt nach sich ziehenden Rückenprobleme in Form einer so genannten Brückensymptomatik in den nachfolgenden Jahren grundsätzlich - wenn auch deutlich abgeschwächt - angehalten haben.