Diesen Befund bestätige er mit Berichten vom 15. April 1997, wobei er die Arbeitsunfähigkeit als Kleingerätemonteur nunmehr - in Berücksichtigung auch der ungünstigen psychischen und psychosozialen Faktoren - gesamthaft auf maximal 50 % schätzte. Diese Beurteilung stellte in der Folge die Grundlage der Invaliditätsbemessung durch die Invalidenversicherung dar.