Weiter ist dem Bericht zu entnehmen, dass der Versicherte während dieser Ausbildung zu keiner Zeit auf Grund seiner Rückenbeschwerden, welche sich ab und zu noch bemerkbar gemacht und Physiotherapie indiziert hatten, fern geblieben war und die nach Anlehrabschluss negativ verlaufenden Stellenbewerbungen einzig auf die schlechte Konjunkturlage zurückgeführt wurden. Zum gleichen Schluss gelangte der IV-Berufsberater, welcher dem Beschwerdeführer auf Grund des positiven Verlaufs der Umschulung mit Bericht vom 19. August 1994 eine im neuen Aufgabenbereich als Kleingerätemonteur praktisch volle Arbeitsfähigkeit bescheinigte.