_ vom 13. November 1990 und des Dr. med. B.________ vom 3. Januar 1991). Die in der Folge von der Invalidenversicherung durchgeführten Umschulungsmassnahmen im Sinne einer am 17. August 1992 begonnenen zweijährigen Anlehre als Kleingerätemonteur schloss der Beschwerdeführer am 16. August 1994 erfolgreich ab. Gemäss BEFAS-Schlussbericht vom 16. August 1994 konnte er bei anspruchsvollen, vorwiegend sitzend auszuführenden Montagetätigkeiten eine Arbeitsleistung von 90 - 100 % erbringen.