4. 4.1 Am 13. März 1990 erlitt der Beschwerdeführer ein Verhebetrauma mit anschliessender akuter Lumboischialgie rechts, welches eine Hospitalisation vom 22. bis 28. März 1990 erforderlich machte und eine weitere bescheinigte Arbeitsunfähigkeit von zehn Tagen nach der Entlassung bewirkte (Bericht des Spitals X.________ vom 24. April 1990). Zufolge erneut starker Rückenschmerzen gab der Versicherte seine Hilfsarbeitertätigkeit ab 14. August 1990 endgültig auf, wobei die behandelnden Ärzte ihn für die nächsten Jahre im Rahmen von körperlich schweren Beschäftigungen als arbeitsunfähig einstuften (Berichte des Dr. med. S.________ vom 13. November 1990 und des Dr. med.