C. L.________ lässt Verwaltungsgerichtsbeschwerde führen mit dem Rechtsbegehren, in Aufhebung des angefochtenen Entscheides, soweit darauf einzutreten sei, sei die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen, damit diese zusätzliche medizinische Abklärungen vornehme und hernach neu entscheide. Ferner ersucht er um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung und Verbeiständung. Während die Pensionskasse auf Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde schliesst, verzichtet das Bundesamt für Sozialversicherung auf eine Vernehmlassung. Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung: