, vom 6. März 1997, eine Stellungnahme der IV-Ärztin vom 16. Juli 1997 und - in beruflich-erwerblicher Hinsicht - Auskünfte der Arbeitslosenkasse Gewerkschaft Bau & Industrie GBI, Sektion Zürcher Oberland, vom 25. April 1997 bei. Mit Verfügung vom 31. Juli 1998 sprach sie dem Versicherten rückwirkend ab 1. Januar 1997 eine halbe Invalidenrente auf der Basis eines Invaliditätsgrades von 52 % zu. Mit Schreiben vom 28. August und 5. November 1998 gelangte der Rechtsvertreter von L.________ an die Pensionskasse und ersuchte um Ausrichtung von Berufsvorsorgeleistungen, was diese am 10. Februar 1999 ablehnte.