_, Spezialarzt FMH für Neurologie, vom 13. November 1990 sowie des Dr. med. B.________ vom 3. Januar 1991 ein und veranlasste einen Schlussbericht der beruflichen Abklärungs- und Ausbildungsstätte (BEFAS), der am 14. Januar 1992 erstattet wurde. Gestützt darauf sprach sie dem Versicherten Umschulungsmassnahmen im Sinne einer Anlehre als Kleingerätemonteur in der Eingliederungsstätte Y.________ ab 17. August 1992 zu, welche dieser am 16. August 1994 erfolgreich abschloss (Schlussbericht der BEFAS vom 16. August 1994; Bericht des IV-Berufsberaters vom 19. August 1994). In der Folge bezog L.________ bis zu seiner Aussteuerung am 5. März 1996 Arbeitslosenentschädigung.