3, je mit Hinweisen; SZS 1999 S. 156). An einem schutzwürdigen Interesse am Erlass eines Feststellungsentscheides fehlt es namentlich dann, wenn das Rechtsschutzinteresse der klagenden Partei durch ein rechtsgestaltendes Urteil gewahrt werden kann ( BGE 120 V 302 Erw. 2a; SZS 1999 S. 156). b) Die Beschwerdeführerin hat am 10. Dezember 1998 beim Vermittler des Kreises X.________ die Scheidungsklage anhängig gemacht.