4. Diese Feststellung wird der Verwaltungskommission des Bundesverwaltungsgerichts schriftlich mitgeteilt. Dem Anzeiger wird eine Orientierungskopie zugestellt. Lausanne, 24. Januar 2024 Im Namen der Verwaltungskommission des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Donzallaz Der Generalsekretär: Lüscher