4. Das vorliegende Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht hat seit Einreichung der Beschwerde am 30. Oktober 2019 mehr als 4 Jahre gedauert. Auf die Anfragen betreffend Verfahrensstand wurde der Beschwerdeführer durch das Bundesverwaltungsgericht regelmässig informiert. Zunächst teilte es dem Beschwerdeführer am 15. September 2020 mit, dass das Verfahren in der internen Priorisierung keinen oberen Rang erhielte und nicht mit einem zeitnahen Entscheid gerechnet werden könne. Bei einer weiteren Erkundigung teilte das Bundesverwaltungsgericht ein Jahr später mit, dass mit einem baldigen Entscheid gerechnet werden könne.