Am 23. Juni 2017 sowie 20. Mai 2019 reichte er ergänzende Eingaben beim Bundesverwaltungsgericht ein mit der Bitte, die aktuelle Lage in Kabul zu berücksichtigen. 1.2. Nach verschiedenen Nachfragen nach dem Stand des Verfahrens beim Bundesverwaltungsgericht reichte A.________ am 5. November 2021 beim Bundesgericht Aufsichtsanzeige ein. Der Anzeiger ersucht um Abschluss des Verfahrens vor Bundesverwaltungsgericht. Er macht Rechtsverweigerung geltend und weist auf die übermässig lange Verfahrensdauer hin.