1. 1.1. A.________, Afghanischer Staatsbürger, ersuchte am 21. November 2015 in der Schweiz um Asyl. Mit Verfügung vom 24. Mai 2017 - eröffnet am 29. Mai 2017 - lehnte das Staatssekretariat für Migration (SEM) das Asylgesuch aufgrund fehlender Flüchtlingseigenschaft ab und ordnete die Wegweisung aus der Schweiz und deren Vollzug an. Gegen diese Verfügung erhob A.________ am 19. Juni 2017 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Am 23. Juni 2017 sowie 20. Mai 2019 reichte er ergänzende Eingaben beim Bundesverwaltungsgericht ein mit der Bitte, die aktuelle Lage in Kabul zu berücksichtigen.